Berechnungsdetails Prozesskosten
Prozesskostenrisiko
= I. Instanz Gerichtskosten (3 Gerichts-Gebühren)
+ (falls angekreuzt) II.Instanz Gerichtskosten (4 Gerichts-Gebühren)
+ (falls angekreuzt oder falls Anwaltszwang besteht) RA-Gebühren
   (Verfahrens- und Terminsgebühr) für 2 RAe
   (5 Gebühren für I. Instanz und 5,6 Gebühren für II. Instanz)
   (Beachten Sie: Falls der eigene RA bereits außergerichtlich tätig geworden ist,
   entsteht eine zusätzliche Gebühr von 0,25 bis 1,75 für die jeweilige Partei.)
+ (falls angekreuzt) Sachverständigenhonorar nach Zeitaufwand und Sachgebiet.
   (Zum Zeitaufwand des Sachverständigen zählt ggf. auch dessen An- und Abreise.)
 
Die Berechnungs-Grundlagen sind das Gerichtskostengesetz (GKG) in der Fassung
vom 1.7.2004, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Justizvergütungs-
und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Anwaltszwang besteht in der I. Instanz vor dem Landgericht (ab einem Streitwert von
5.000,- EUR) und immer in der II. Instanz.
 
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