|
![]() |
| Mediationskosten pro Partei (TENOS) |
| = TENOS-Honorar nach Stunden und pro TENOS-Mediator x 0,5 (da sich die |
| Parteien in der Regel die Kosten teilen) |
| + (falls angekreuzt) RA-Gebühren (Geschäfts- und Einigungsgebühr) für den |
| eigenen RA (2,5 bis 4 Gebühren je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad) |
| Berechnungs-Grundlagen sind die TENOS-Honorarordnung und das RVG |
| Hier angesetzt ist ein streitwertunabhängiger (!) Stundensatz von 250 € für |
| 1 Mediator; 400 € für 2 Mediatoren. Der Berechung der RA-Gebühr wird ein |
| erfolgreiches Mediationsverfahren (Einigung) zugrundegelegt. |
| Bei den Angaben handelt es sich um Nettobeträge. |
| (Beachten Sie: Auf Gerichtskosten wird keine USt erhoben.) |
| Die Rechtsanwaltskosten beinhalten eine RA- Auslagenpauschale (20 €). |
| zurück Disclaimer Seite 4 |