Berechnungsdetails Mediationskosten pro Partei
Mediationskosten pro Partei (TENOS)
= TENOS-Honorar nach Stunden und pro TENOS-Mediator x 0,5 (da sich die
   Parteien in der Regel die Kosten teilen)
+ (falls angekreuzt) RA-Gebühren (Geschäfts- und Einigungsgebühr) für den
   eigenen RA (2,5 bis 4 Gebühren je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad)
 
Berechnungs-Grundlagen sind die TENOS-Honorarordnung und das RVG
Hier angesetzt ist ein streitwertunabhängiger (!) Stundensatz von 250 € für
1 Mediator; 400 € für 2 Mediatoren. Der Berechung der RA-Gebühr wird ein
erfolgreiches Mediationsverfahren (Einigung) zugrundegelegt.
 
Bei den Angaben handelt es sich um Nettobeträge.
(Beachten Sie: Auf Gerichtskosten wird keine USt erhoben.)
Die Rechtsanwaltskosten beinhalten eine RA- Auslagenpauschale (20 €).
 
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