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Was ist Mediation? Wodurch unterscheidet sich Mediation von der (Schieds-)Gerichtsbarkeit? Wie finde ich den geeigneten Mediator? Was sind die Vorteile der Mediation? Welches Risiko birgt die Mediation für die Parteien? Wann bietet sich die Mediation besonders an? Was passiert, wenn keine gütliche Einigung zustande kommt? Wie läuft ein TENOS-Mediationsverfahren ab? Unter Mediation versteht man das Bemühen um eine gütliche, außergerichtliche Konfliktbeilegung unter Zuhilfenahme eines außenstehenden, neutralen Dritten des Mediators. Jede Mediation basiert auf der freiwilligen Bereitschaft der Parteien, einen solchen qualifizierten Einigungsversuch zu unternehmen. Der Mediator ist anders als ein Richter oder Schiedsrichter nicht befugt, einen Streit für die Parteien verbindlich zu entscheiden. Aufgabe des Mediators ist es vielmehr, zwischen den Parteien zu vermitteln. Er unterstützt sie dabei, auch in emotional belasteten Situationen eine konstruktive Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten. Diese Lösung soll zukunftsorientiert und nicht vergangenheitsbezogen sein, sich nicht an Rechtspositionen sondern an den Interessen der Parteien orientieren und die vormals belastete Geschäftsbeziehung auf eine neue, gefestigte Grundlage stellen. Die Parteien gehen gestärkt aus dem Konflikt hervor ein Ergebnis, das vor staatlichen Gerichten kaum je zu erreichen ist. Dieses Problem nimmt ihnen die TENOS AG ab. Wir kümmern uns um den geeigneten Mediator und wählen ihn ganz speziell nach den Erfordernissen Ihres Falls aus. Dabei wird ein Mediator nur dann ernannt, wenn beide Parteien einverstanden sind. Hierfür unterbreiten wir Ihnen bei Bedarf auch mehrere Vorschläge. Die Parteien bekommen die Chance, mit Hilfe des Mediators ihren gegenwärtigen Konflikt zu lösen und darüber hinaus ihre geschäftliche Beziehung zukunftsorientiert neu zu gestalten. Die Geschäftsbeziehung der Parteien wird durch ein Mediationsverfahren nicht zusätzlich belastet. Mit Hilfe des Mediators wird der Kern des Konflikts herausgearbeitet und einer sachgerechten Lösung zugeführt. Das konstruktive Verhalten in der Krise schafft neues Vertrauen der Parteien zueinander und festigt ihre Geschäftsbeziehung. Mediationsverfahren können zügig und flexibel geführt werden. Sie unterliegen keinen formalisierten Regeln und werden von dem Mediator in Absprache mit den Parteien so gestaltet, wie der Einzelfall es erfordert. Die Parteien unterwerfen sich keinerlei Zwang und können das Verfahren jederzeit beenden. Der Mediator ist nicht befugt, ihren Streit verbindlich zu entscheiden. Mediationsverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies erleichtert nicht nur die Lösung des Konflikts, sondern verhindert darüber hinaus, dass der Streit bekannt wird oder vertrauliche Informationen publik gemacht werden müssen. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind genau kontrollierbar, da das Honorar des Mediators nach Stunden berechnet wird und jede Partei das Verfahren jederzeit beenden kann. Eine Mediation ist für die Parteien völlig ohne Risiko. Der Mediator ist nicht befugt, für die Parteien bindende Entscheidungen zu treffen, das gesamte Verfahren basiert auf der freiwilligen Bereitschaft der Parteien. Jede Partei kann das Verfahren jederzeit beenden. Auch die Kosten des Verfahrens sind genau kontrollierbar, da sie nach Stunden abgerechnet werden und wie bereits erwähnt das Verfahren von jeder Partei jederzeit beendet werden kann. Die Parteien wünschen in einer konkreten Streitsache die Vermittlung eines unabhängigen und fachkundigen Dritten, ohne diesem jedoch Entscheidungsbefugnisse übertragen zu wollen. Die Geschäftsbeziehung der Parteien ist gestört, ohne dass bereits über einen konkreten Anspruch gestritten wird. Die Belastung der Geschäftsbeziehung ist so groß, dass eine konstruktive Zusammenarbeit erheblich erschwert wird. So kann es etwa liegen, wenn die Beteiligten eines größeren Bauprojekts schon zu Beginn des Vorhabens zerstritten sind. Oder auch wenn eine Familiengesellschaft durch Unstimmigkeiten und Streitereien im Gesellschafterkreis gelähmt ist. Als „Vorstufe” zu einem TENOS-Schiedsgerichtsverfahren, also insbesondere, wenn die Parteien die TENOS AG und unter Umständen das Verhalten der jeweils anderen Partei erst einmal kennen lernen wollen. Die TENOS AG informiert Sie gerne näher, ob ein Mediationsverfahren für Ihre Streitigkeit infrage kommt. In herkömmlichen Mediationsverfahren besteht die Gefahr, dass die mit dem Verfahren verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verloren sind: Können sich die Parteien nämlich trotz der Hilfe des Mediators nicht einigen, war das Mediationsverfahren vergeblich. Diese Gefahr besteht bei einem TENOS-Mediationsverfahren nicht, da dieses in ein TENOS-Schiedsgerichtsverfahren übergeleitet werden kann. Ein solches Vorgehen bietet sich immer dann an, wenn die Parteien sich im Mediationsverfahren zwar nicht einigen konnten, bei der Beilegung des Konflikts aber gleichwohl Fortschritte gemacht haben. So ist es etwa denkbar, dass die Parteien in dem Mediationsverfahren gegenseitiges Vertrauen aufgebaut haben, den umstrittenen Sachverhalt und die widerstreitenden Interessen besser verstehen oder in Einzelfragen sogar bereits zu übereinstimmenden Bewertungen gelangt sind. All dies kann ohne weiteren Zeitaufwand in ein TENOS-Schiedsgerichtsverfahren eingebracht werden - sofern beide Parteien dies wollen. Je nach Wunsch der Parteien wird entweder der Mediator oder eine andere Person zum Schiedsrichter ernannt, die den hohen Anforderungen der TENOS AG an ihre Schiedsrichter genügt. Der Ablauf eines TENOS-Mediationsverfahrens ist einfach. Grundlage des Verfahrens ist die TENOS-Mediationsordnung. Diese lässt dem Mediator ganz bewusst weiten Freiraum für die Gestaltung des Verfahrens. Grundsätzlich gilt: Die Parteien einigen sich zunächst auf die Durchführung eines Mediationsverfahrens auf der Grundlage der TENOS-Mediationsordnung. Eine solche Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen. Muster hierfür finden sich im Anhang der TENOS-Mediationsordnung oder hier. Sodann beauftragt zumindest eine Partei die TENOS AG mit der Durchführung des Mediationsverfahrens. Die TENOS AG schlägt darauf hin den Parteien eine Person als Mediator vor. Sind die Parteien mit dem Vorschlag der TENOS AG nicht einverstanden, so schlägt die TENOS AG weitere Personen als Mediatoren vor. Nehmen die Parteien einen Vorschlag an, so wird die vorgeschlagene Person zum Mediator ernannt. Der Mediator führt sodann das Verfahren auf der Grundlage der TENOS-Mediationsordnung in Absprache mit den Parteien so, wie der konkrete Fall dies erfordert. Die Parteien unterwerfen sich keinerlei Zwang, insbesondere ist der Mediator nicht zur Entscheidung der Streitigkeit befugt. Ziel der Verhandlungen ist die gütliche Einigung der Parteien. Auf Wunsch beider Parteien kann das TENOS-Mediationsverfahren in ein TENOS-Schiedsgerichtsverfahren übergeleitet werden. |