.: Mediation

   

Unter Mediation versteht man das Bemühen um eine gütliche außergerichtliche
Konfliktbeilegung unter Zuhilfenahme eines außenstehenden, neutralen Dritten -
des Mediators. Jede Mediation basiert auf der freiwilligen Bereitschaft der
Parteien, einen solchen qualifizierten Einigungsversuch zu unternehmen.

Der Mediator ist - anders als ein Richter oder Schiedsrichter - nicht befugt, einen
einen Streit für die Parteien bindend zu entscheiden. Die Aufgabe des Mediators ist
es vielmehr, zwischen den Parteien zu vermitteln. Er unterstützt sie dabei, auch in
emotional belasteten Situationen eine konstruktive Lösung ihres Konfliktes zu
erarbeiten. Diese Lösung soll zukunftsorientiert und nicht vergangenheitsbezogen
sein, sich nicht an Rechtspositionen sondern an den Interessen der Parteien
orientieren und die vormals belastete Geschäftsbeziehung auf eine neue,
gefestigte Grundlage stellen. Die Parteien gehen gestärkt aus dem Konflikt hervor
- ein Ergebnis, das vor staatlichen Gerichten kaum je zu erreichen ist.




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