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Welche Streitigkeiten können in einem Verfahren der TENOS AG entschieden werden? Wie beauftrage ich die TENOS AG mit der Entscheidung meines Streitfalls? Muss die andere Partei einem Verfahren der TENOS AG anstelle eines Verfahren vor dem staatlichen Gericht zustimmen? Die andere Partei kennt die TENOS AG noch nicht - Was kann ich tun? Vor dem staatlichen Gericht zustimmen? Welche Verfahrensregelungen gelten bei der Durchführung eines Verfahrens der TENOS AG? Wie werden in einem Verfahren der TENOS AG die Schiedsrichter ernannt? Können die Parteien die Schiedsrichter ernennen? Kann ich von der TENOS AG als Schiedsrichter ernannt werden? Wo finden die mündlichen Verhandlungen in einem Verfahren der TENOS AG statt? Können die Schiedsrichter in einem Verfahren der TENOS AG vorläufige Anordnungen treffen? Können die Parteien vor einem Schiedsgericht der TENOS AG einen vollstreckbaren Vergleich schließen? Entscheiden die Schiedsrichter in einem Verfahren der TENOS AG nach Recht und Gesetz? Ist ein Schiedsspruch der TENOS AG endgültig? Kann ein Schiedsspruch der TENOS AG zwangsvollstreckt werden? Was kostet ein Verfahren der TENOS AG? Welche Gebühren erheben Rechtsanwälte in einem Verfahren der TENOS AG? Kann eine Partei vor einem oder während eines Schiedsgerichtsverfahrens der TENOS AG die staatlichen Gerichte anrufen? Wer trägt die Kosten für ein Verfahren der TENOS AG? Gibt es ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Schiedsrichter in einem Verfahren der TENOS AG? Können die Parteien nach Abschluss eines Verfahrens der TENOS AG die staatlichen Gerichte anrufen? Worin unterscheidet sich ein TENOS-Schiedsgerichtsverfahren von einem TENOS-Mediationsverfahren? Können die Vorteile eines TENOS-Mediationsverfahrens und die Vorteile eines TENOS-Schiedsgerichtsverfahrens miteinander verknüpft werden? Nahezu alle zivilrechtlichen Streitigkeiten können in einem Verfahren der TENOS AG entschieden werden. Geregelt ist die sog. Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten in § 1030 ZPO. Die TENOS AG informiert Sie gerne, ob ein Schiedsgerichtsverfahren für Ihre Streitigkeiten infrage kommt. Es genügt eine schriftliche Mitteilung an die TENOS AG, dass Sie die TENOS AG mit der Durchführung eines Verfahrens zur Streitentscheidung beauftragen wollen. Fügen Sie dem Schreiben eine Kopie der Schiedsvereinbarung und eine Erläuterung bei, aus der sich die Namen und die Anschriften der Parteien, der geltend gemachte Anspruch, der dem Anspruch zugrundeliegende Sachverhalt und das dem Anspruch zugrundeliegende Rechtsverhältnis ergeben. Ein Muster einer solchen Mitteilung finden Sie hier. Nach Eingang des Schreibens wird die TENOS AG alles weitere veranlassen. Die andere Partei ist nur dann zur Teilnahme an einem Schiedsgerichtsverfahren verpflichtet, wenn sie mit der Klägerin eine entsprechende Schiedsvereinbarung getroffen hat. Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, mit der die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte ausgeschlossen und die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für die Streitentscheidung begründet wird. Voraussetzung für ein Tätigwerden der TENOS AG ist, dass die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts "nach der Schiedsgerichtsordnung der TENOS AG" vereinbart wird. Eine solche Schiedsvereinbarung kann nach, aber auch schon vor Entstehen der Streitigkeit, etwa bei einem Vertragsschluss für alle aus dieser Vertragsbeziehung resultierenden Streitigkeiten, geschlossen werden. Auf Ihren Wunsch hin spricht die TENOS AG die übrigen Streitbeteiligten gerne an und klärt diese kostenlos und unverbindlich über die Möglichkeiten alternativer Streitbeilegung auf. Bitte teilen Sie die dafür notwendigen Daten der Zentrale mit. Es gelten das deutsche Schiedsverfahrensrecht (10. Buch der ZPO) und die Schiedsgerichtsordnung der TENOS AG. Die Parteien können gemeinsam jederzeit Regelungen für die Verfahrensführung treffen, die dann für die Schiedsrichter verbindlich sind. Die Schiedsrichter werden im Auftrag der Parteien von der TENOS AG ernannt. Dabei stellt die TENOS AG sicher, dass sämtliche Schiedsrichter neutral und qualifiziert sind und dass in der Regel ein mehrköpfiges Schiedsgericht aus sachkundige Personen unterschiedlicher Fachrichtungen (Juristen, Ingenieure, Kaufleute, etc.) besteht, die gemeinsam über das erforderliche Know How verfügen, um den vorgelegten Streitfall umfassend zu würdigen. Die Anzahl der Schiedsrichter (in der Regel zwei oder drei) legt die TENOS AG abhängig von den Anforderungen des zur Entscheidung stehenden Streitfalls fest, sofern die Parteien nicht gemeinsam die Anzahl vorgeben. Schlagen die Parteien gemeinsam einen Schiedsrichter vor, wird dieser von der TENOS AG auch ernannt. Eine Ernennung der Schiedsrichter durch die Parteien in der Weise, dass jede der Parteien einen Schiedsrichter und diese sog. Parteischiedsrichter einen weiteren Schiedsrichter ernennen, sieht die Schiedsgerichtsordnung der TENOS AG dagegen nicht vor. Schiedsrichter, die nur von einer der Parteien ausgewählt und ernannt worden sind, fühlen sich dieser Partei besonders verpflichtet. Besteht ein Schiedsgericht aus zwei Parteischiedsrichtern und nur einem neutralen Vorsitzenden, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit daher häufig nicht möglich. Die TENOS AG prüft vor einer Ernennung sehr sorgfältig die Neutralität und die Qualifikation der in Betracht kommenden Personen und berücksichtigt dabei auch, inwieweit sich ein Schiedsrichter in früheren Verfahren bewährt hat. Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schiedsrichter der TENOS AG haben, wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale. Den Ort der mündlichen Verhandlung bestimmen die Schiedsrichter. Sie nehmen dabei auf die Interessen der Parteien und die Erfordernisse des Einzelfalls Rücksicht. Häufig finden Verhandlungen in den Räumen der TENOS AG und ihrer Außenstellen oder in den Geschäftsräumen der Schiedsrichter oder der Parteien statt. Die Schiedsrichter können Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes anordnen. Eine zwangsweise Vollziehung solcher Maßnahmen bedarf der Zustimmung des staatlichen Gerichts. Ja, Vergleiche der Parteien in einem Schiedsgerichtsverfahren kann das Schiedsgericht als sog. „Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut” protokollieren. Ein solcher Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut hat die gleichen rechtlichen Wirkungen wie ein Schiedsspruch zur Sache. Er ist daher auch vollstreckbar, nachdem er vom staatlichen Gericht oder von einem Notar für vollstreckbar erklärt worden ist. Ja, sofern die Parteien das Schiedsgericht nicht ausdrücklich zu einem Billigkeitsschiedsspruch ermächtigen, entscheidet ein Schiedsgericht der TENOS AG einen Streitfall auf der Grundlage des geltenden Rechts. Ja, der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils eines staatlichen Gerichts (§ 1055 ZPO). Gegen den Schiedsspruch ist nur eine Aufhebungsklage zum staatlichen Gericht möglich (§ 1059 ZPO), die mit der Wiederaufnahmeklage gegen staatliche Gerichtsurteile (§§ 578 ff. ZPO) vergleichbar ist und wie diese nur unter engen Voraussetzungen erhoben werden kann. Ja, Schiedssprüche werden wie ein staatliches Urteil für vollstreckbar erklärt. Aus ihnen kann danach wie aus einem staatlichen Urteil die Zwangsvollstreckung erfolgen. Die Kosten eines Verfahrens der TENOS AG sind abhängig von dem Streitwert und der Anzahl der ernannten Schiedsrichter. Sie ergeben sich im einzelnen aus der Honorarordnung der TENOS AG. Zur Berechnung der Kosten Ihres Verfahrens nutzen Sie unseren Kalkulator. Rechtsanwälte erheben in einem Schiedsgerichtsverfahren in der Regel die gleichen Gebühren wie in einem staatlichen Gerichtsverfahren, (vgl. § 67 BRAGO) Bei einer Anrufung staatlicher Gerichte durch eine Partei kann die andere Partei die Einrede der Schiedsgerichtsvereinbarung nach §1032 Abs.1 ZPO erheben. Damit ist die Klage unzulässig. Über die Kostentragungspflicht entscheidet das Schiedsgericht der TENOS AG im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen. Es berücksichtigt dabei das Maß des Obsiegens/Unterliegens der Parteien und ob bestimmte Kosten durch das Verhalten einer der Parteien verursacht worden sind. Die Schiedsgerichtsordnung der TENOS AG sieht vor, dass die unterlegene Partei ein Oberschiedsgericht anrufen kann, das den Schiedsspruch und das zugrundeliegende Schiedsgerichtsverfahren auf das Vorliegen von Aufhebungsgründen hin überprüft. Wird der Schiedsspruch aufgehoben, so entfällt der Honoraranspruch der TENOS AG für das oberschiedsgerichtliche Verfahren und für das dem aufgehobenen Schiedsspruch zugrundeliegende Ausgangsverfahren. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils eines staatlichen Gerichts (§ 1055 ZPO), eine Anrufung des staatlichen Gerichts in gleicher Sache ist daher nicht mehr möglich. Gegen den Schiedsspruch selbst ist nur eine Aufhebungsklage zum staatlichen Gericht möglich (§ 1059 ZPO), die mit der Wiederaufnahmeklage gegen staatliche Gerichtsurteile (§ 578 ff ZPO) vergleichbar ist und wie diese nur unter engen Voraussetzungen erhoben werden kann. Mediation ist eine qualifizierte Form der Schlichtung. Die TENOS AG führt je nach Wunsch der Parteien sowohl Schiedsgerichtsverfahren als auch Mediationsverfahren durch. Schiedsrichter und Mediatoren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Entscheidungsbefugnisse. Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Schiedsrichter dagegen dürfen Streitigkeiten abschließend und verbindlich entscheiden, wenn eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist. Unter dem Dach der TENOS AG können beide Arten der außergerichtlichen Streitbeilegung - Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit - auch kombiniert werden. Insbesondere kann auf übereinstimmenden Wunsch beider Parteien ein Mediations- in ein Schiedsgerichtsverfahren übergeleitet werden. Näheres dazu hier. |