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„Der Schiedsrichter ist wie der staatliche Richter zur Entscheidung eines Rechtsstreits berufen, er hat wie dieser endgültig und bindend auszusprechen, was rechtens ist.” Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1975 (BGHZ 65, 59, 61) Parteien einer zivilrechtlichen Streitigkeit haben nach geltendem Recht zwei Möglichkeiten, ihren Streit verbindlich entscheiden zu lassen. Sie können Klage zum staatlichen Gericht erheben. In diesem Fall durchlaufen sie ein stark formalisiertes Verfahren, das auf die individuellen Belange der Parteien und die Erfordernisse ihres konkreten Streitfalls nur begrenzt Rücksicht nehmen kann. Dies betrifft etwa Ort und Zeit der Verhandlung oder auch die Zusammensetzung des Gerichts. Die Parteien können aber auch private Schiedsrichter beauftragen, ihren Streit für sie zu entscheiden. Das Schiedsgerichtsverfahren weist eine ganze Reihe von Vorteilen gegenüber einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht auf. Die schiedsrichterliche Entscheidung tritt an die Stelle eines staatlichen Urteils und steht diesem gleich (§ 1055 ZPO). |