.: Schiedsverfahren

    „Der Schiedsrichter ist wie der staatliche Richter zur Entscheidung
eines Rechtsstreits berufen, er hat wie dieser endgültig und bindend
auszusprechen, was rechtens ist.”
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1975 (BGHZ 65, 59, 61)

Parteien einer zivilrechtlichen Streitigkeit haben nach geltendem
Recht zwei Möglichkeiten, ihren Streit verbindlich entscheiden zu lassen.
Sie können Klage zum staatlichen Gericht erheben. In diesem Fall
durchlaufen sie ein stark formalisiertes Verfahren, das auf die individuellen
Belange der Parteien und die Erfordernisse ihres konkreten Streitfalls nur
begrenzt Rücksicht nehmen kann. Dies betrifft etwa Ort und Zeit der
Verhandlung oder auch die Zusammensetzung des Gerichts.

Die Parteien können aber auch private Schiedsrichter beauftragen, ihren
Streit für sie zu entscheiden. Das Schiedsgerichtsverfahren weist eine
ganze Reihe von Vorteilen gegenüber einem Verfahren vor einem
staatlichen Gericht auf. Die schiedsrichterliche Entscheidung tritt an
die Stelle eines staatlichen Urteils und steht diesem gleich (§ 1055 ZPO).


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