Für Ihre Verträge

MEDIATIONSKLAUSELN

Diese Klauseln können Ihnen viel Geld und Nerven sparen

Ein Rettungsring gehört an Bord jedes Schiffes, eine Mediationsklausel in jeden Vertrag.

Muster-Mediationsklauseln für verschiedene Vertragstypen. Ergänzen Sie Ihre bestehenden Verträge und nehmen Sie die Klausel standardmäßig in jeden neuen Vertrag auf.

Mediationsklausel für jeden Vertrag

Sollte es zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Meinungsverschiedenheiten kommen, so führen die Parteien vor Klageerhebung eine Mediation gemäß der Tenos Mediationsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung (www.tenos.de/mediationsordnung) durch.

Mediationsklausel (pdf)

    Arbeitsvertrag

    Sollte es zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Meinungsverschiedenheiten kommen, so führen die Parteien vor Klageerhebung eine Mediation gemäß der Tenos Mediationsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung (www.tenos.de/mediationsordnung) durch.

    Für die Dauer des Mediationsverfahrens verzichten die Parteien auf die Einleitung gerichtlicher Schritte. Nur zur Wahrung von Ausschlussfristen und gesetzlichen Klagefristen können die Parteien gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, werden in diesen Fällen jedoch unverzüglich das Ruhen des Verfahrens beantragen.

    Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Berechtigung zur Abgabe von einseitigen fristgebundenen Willenserklärungen bleiben davon unberührt.

    Gesellschaftsvertrag

    Sollte es zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Meinungsverschiedenheiten kommen, so führen die Parteien vor Klageerhebung eine Mediation gemäß der Tenos Mediationsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung (www.tenos.de/mediationsordnung) durch.

    Darunter fallen insbesondere auch Einwendungen gegen Beschlüsse der Gesellschafter und Streitigkeiten über den Inhalt oder die Gültigkeit des Gesellschaftsvertrages oder einzelner Bestimmungen.

    Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, an der anzuberaumenden Mediation persönlich teilzunehmen.

    Nehmen einzelne Gesellschafter nicht teil und verhindern sie dadurch das Zustandekommen eines Mediationsergebnisses, tragen sie die Kosten eines nachfolgenden Prozesses gesamtschuldnerisch, unabhängig von dessen Ausgang.

    Die Kosten des Mediationsverfahrens trägt die Gesellschaft. Entstehende Anwaltskosten des Gesellschafters sowie sonstige persönliche Auslagen trägt jeder Gesellschafter selbst.

    Testament

    Im Wege der Auflage verpflichte ich alle Erben, bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung oder ihrer Ausführung stehen, vor Klageerhebung eine Mediation gemäß der Tenos Mediationsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung(www.tenos.de/mediationsordnung) durchzuführen.